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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemein

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Microman Gsponer, Roman Gsponer, Centralstrasse 16a, 6210 Sursee. Bei Bestellung von Leistungen und den damit zustande kommenden Verträgen erkennt der Kunde diese ausnahmslos an. Abweichende Vereinbarungen werden nicht Vertragsbestandteil. Die Microman Gsponer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrages.

Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich schweizer Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Microman Gsponer nicht an, soweit solche Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise von den hier vorliegenden abweichen. Dieses gilt nur dann nicht, wenn und soweit Microman Gsponer den abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine solche Zustimmung kann insbesondere nicht aus einer Leistungshandlung abgeleitet werden.

Individuelle Absprachen bedürfen der schriftlichen Form. Die Microman Gsponer ist jederzeit berechtigt, sich zur Leistungserbringung zu jeder Zeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich für den Kunden daraus nicht. Die Microman Gsponer ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Angaben wie Benutzungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen usw. zu ändern. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, endet der Vertrag unter Rückzahlung zuviel geleisteter Beiträge zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB. Dies gilt nicht bei ausschließlich für den Kunden positiven Änderungen oder dann, wenn die AGB nicht für bestehende Verträge geändert werden. Diese AGB sind online im Internet auf den Seiten der Microman Gsponer unter www.microman.ch dauerhaft verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle werden als hinreichende Bekanntgabe vereinbart.

§2 Leistung und Prüfung

Gegenstand eines Auftrages kann sein: Ausarbeitung, Programmierung und Gestaltung von Webseiten im Internet, sonstige Dienstleistungen. Die Ausarbeitung von Leistungen erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen u. Hilfsmittel, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.

Grundlage für die Erstellung von Leistungen ist die schriftliche Projektbeschreibung, die der Auftragnehmer aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zuversehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungenführen.

Die erstellten Leistungen bedürfen bei Übernahme durch den Auftraggeber einer Abnahmeprüfung. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt an den Auftragnehmer schriftlich zu melden, der um die schnellst mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, so ist nach deren Behebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegeben Frist gelten die Leistungen als abgenommen. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

§3 Zahlung

Generell erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis zu den jeweils gültigen Stundensätzen. Ist abweichend hiervon eine Pauschalvergütung vereinbart worden oder wurde eine bestimmte Stundenzahl für das Projekt veranschlagt, so umfasst diese nur die vertraglich festgelegten Leistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jeglichen darüber hinausgehenden Mehraufwand auf Stundenbasis zu vergüten. Ist eine Stundenvergütung vereinbart, wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen 0,5 Stunden (30 Minuten) abgerechnet.

Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind spätestens 30 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftragfestgelegten Zahlungsbedingungen analog. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Bemängelungen zurückzuhalten. Gebühren für Webhosting, Shopmieten, Domains oder Server sind sofort ohne Abzug zahlbar.

Für Hostingverträge oder Tarifs ist eine Vorauszahlung des hierfür 12 Monate fällig. Kommt der Kunde mit mehr als 1 Monatsrate in Verzug, können weitere Leistungen aus dem Hostingvertrag verweigert werden. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum von Microman Gsponer.

§4 Liefertermin

Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäss Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt.

Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei größeren Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

§5 Rücktrittsrecht

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird. Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der im Einzelauftrag festgelegten Höhe zu verrechnen.

§6 Gewährleistung und Haftung

Die Frist für Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt 6 Monate ab dem Datum der Lieferung. Wir gewährleisten den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von uns freigegebenen Systemen bzw. nur in Verbindung mit den von uns freigegebenen Komponenten (z.B. bei der Webprogrammierung bestimmte Datenbanksysteme oder Scriptsprachen; unter Umständen mit Begrenzung auf bestimmte Versionen dieser Komponenten). Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten, Schäden durch verschulden des Auftraggebers und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen. Für Beschädigung oder Verlust von jeglichen uns zur Verfügung gestellten Filmen, Negativen, Dia, Fotos oder sonstigen Gegenständen oder Vorlagen wird ebenfalls ausdrücklich keine Haftung übernommen. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung beschränkt auf den reinen Materialwert der Vorlagen bzw. des uns überlassenen Materials.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.

§7 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, Microman Gsponer von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

Die Microman Gsponer haftet nicht dem Kunden gegenüber für Markenrechtsverletzungen Dritter, insbesondere durch Metaangaben und markenrechtlich geschützte Bezeichnungen, Wortlaute oder Wortzusammenstellungen jeder Art auf den Webseiten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet selbst zu prüfen, ob Markenrechtsverletzungen vorliegen können und entscheidet dann ggf. selbst, ob rechtlich relevante Bezeichnungen in Metaangaben und Texten ggf. durch andere Texte und Bezeichnungen ersetzt werden. Ein Schadenersatzanspruch an die Microman Gsponer wird hiermit in jeder Form ausgeschlossen!

§8 Eintrag in Suchmaschinen

Mit der Annahme des Auftrages werden die erforderlichen Daten deutschsprachige Suchdienste zur Registrierung gesandt. Die endgültige Registrierung kann nicht garantiert werden. Die Microman Gsponer hat keinen Einfluss darauf, ob und in wie vielen Verzeichnissen die Seiten des Kunden registriert werden.

In der Regel werden die Anträge von ca. 700 Suchmaschinen akzeptiert, was wiederum vom Inhalt der einzelnen Internet-Seiten abhängt. Der Internet-Service behält sich vor, Anträge abzulehnen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den Suchmaschinen-Eintrag verursacht wurden.

Spezielle Eintragspakete sind Zusatzleistungen und werden gesondert abgehandelt. Sie sind nicht Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

§9 Datenschutz

Es gelten die für die jeweilige Partei anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Im Übrigen verpflichten sich beide Parteien zur Geheimniswahrung hinsichtlich aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei.

Mitteilungen per E-Mail von der Microman Gsponer an den Kunden über vertrauliche Daten werden auf dessen ausdrücklichen Wunsch und Risiko versandt.

§10 Urheberrecht und Nutzung

Der Auftraggeber erwirbt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, lediglich das Lizenzrecht zur Nutzung der für ihn gestalteten Leistungen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die gestalteten Leistungen als Referenz anführen kann.

§11 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

§12 Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach dem Recht in der Schweiz, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird.

Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Gerichtstand und Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Firma Microman Gsponer in Sursee, Schweiz. Mit erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

Stand 23. Mai 2022